Die Vergütung unserer Leistungen
Transparenz und Fairness steht bei uns an erster Stelle.
Die erste Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Termins ist selbstverständlich kostenfrei.
Mit welchen Kosten Sie bei Beauftragung unsererseits über die Erstberatung hinaus rechnen müssen, erklären wir Ihnen in der Erstberatung.
Honorar
Erstberatung
Ist ein Erbfall eingetreten oder möchten Sie sich allgemein zu Ihren Rechten und Pfllichten im Fall eines Erbfalls beraten lassen, klären wir Ihre wesentlichen Fragen in der Erstberatung. Da Sie mir vorab bereits Informationen zu dem Sachverhalt zukommen lassen, können wir in der Erstberatung direkt viele Ihrer Fragen klären und müssen uns nicht nur auf die Aufnahme des Sachverhalts und die ersten grundlegenden Fragen beschränken. Daher investieren Sie in eine Erstberatung ein Pauschalhonorar von 290 EUR zzgl. USt., welches über die gesetzlichen Gebühren einer Erstberatung hinausgeht. Dies ist vorab von Ihnen schriftlich zu bestätigen.
Erstberatung 290 EUR zzgl. USt.
Testamentsentwürfe
Ein durchdachter und rechtssicherer Testamentsentwurf ist essenziell, um Ihren letzten Willen klar und unmissverständlich festzuhalten. Ich biete Ihnen eine individuelle und umfassende Beratung, um Ihre Wünsche und familiären Verhältnisse optimal im Testament abzubilden. Von der Formulierung bis zur rechtlichen Überprüfung sorge ich dafür, dass Ihr Testament alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und potenzielle Streitigkeiten unter den Erben vermieden werden.
Stategiegespräch / Erste Beratung zu Ihrer familiären und finanziellen Situation und den Testamentsoptionen: 320 EUR zzgl. USt.
Der Testamentsentwurf selbst wird mit einem zu vereinbarenden Pauschalhonorar vergütet, abhängig von der inhaltlichen Komplexität, dem zeitlichem Aufwand und Ihrem Gesamtvermögen.
Rechtsvertretung über die Erstberatung hinaus
Ich biete Ihnen eine umfassende und engagierte Vertretung vor Gericht sowie in außergerichtlichen Angelegenheiten. Mit meiner fundierten Fachkenntnis und langjährigen Erfahrung stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre Ansprüche zu sichern. Egal ob bei Streitigkeiten in Erbengemeinschaften, Pflichtteilsansprüchen oder der Testamentsvollstreckung.
320 EUR pro Stunde zzgl. USt.
(Abrechnung zum Monatsende mit konkretem Zeitnachweis)
und Mindestvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)